Regierung verkündet Gegenmaßnahmen gegen Preissteigerungen
Mit einer außerordentlichen Sitzung am kommenden Mittwoch wollen die Parteien SPÖ und FPÖ den Druck auf die Bundesregierung in Bezug auf steigende Preise erhöhen. Als Antwort darauf legt die Koalition nun ein umfangreiches Paket von Maßnahmen im Wert von über 40 Milliarden Euro vor.
Die von der Koalition unter Türkis-Grün ergriffenen Schritte zur Eindämmung der Preiserhöhungen werden als ineffektiv bewertet. Laut den Berechnungen des Finanzministeriums wurden Maßnahmen im Wert von über 40 Milliarden Euro für den Zeitraum von 2022 bis 2026 umgesetzt.
Diese Maßnahmen umfassen sowohl kurzfristige, zeitlich begrenzte Entlastungsaktionen, die entweder im letzten Jahr ausgezahlt wurden oder in diesem Jahr oder im kommenden Jahr ausgezahlt werden. Ebenso wurden grundlegende Schritte unternommen, wie die Beseitigung der kalten Progression oder die Anpassung der Sozialleistungen an den Index.
Hohe Ausgaben im Jahr 2022
Im Jahr 2022 wurden insgesamt etwa 5,7 Milliarden Euro für kurzfristige Entlastungsmaßnahmen bereitgestellt. Besonders herausragend war der Klimabonus, der durch einen Inflationsbonus aufgewertet wurde, und der im Herbst 2022 oder im Frühjahr 2023 ausgezahlt wurde. Zusätzlich gab es außerordentliche Einmalzahlungen für Pensionen (0,45 Mrd. Euro), für schutzbedürftige Gruppen (insgesamt 0,42 Mrd. Euro) sowie die spezielle Familienbeihilfe in Höhe von 180 Euro im August 2022 (0,34 Mrd. Euro). Zudem wurde der Energiekostenausgleich in Form von 150 Euro-Gutscheinen (0,35 Mrd. Euro) gewährt. Des Weiteren flossen 0,11 Mrd. Euro über die AMA in die Landwirtschaft und 0,08 Mrd. Euro über die aws als erste Auszahlungen für den Energiekostenzuschuss 1 für Unternehmen.
Maßnahmen für 2023
Im Verlauf des Jahres 2023 wurden temporäre Maßnahmen im Gesamtwert von 13,1 Milliarden Euro umgesetzt. Dazu gehörte beispielsweise der Zuschuss zu den Stromkosten („Strompreisbremse“) mit geschätzten 3,8 Milliarden Euro. Der Haushaltsrahmen für den Energiekostenzuschuss 1, den Energiekostenzuschuss 2 und die Pauschalfördermodelle für 2022 und 2023 lag bei maximal 7 Milliarden Euro. Die Richtlinien für den Energiekostenzuschuss 2 und das Pauschalfördermodell wurden bisher noch nicht vorgelegt. Weitere Ausgaben entfielen auf den Wohn- und Heizkostenzuschuss an die Länder (0,675 Mrd. Euro), den Wohnschutz in den Jahren 2023 bis 2026 (0,35 Mrd. Euro) und die Abfederung gestiegener Netzverluste für Haushalte und Unternehmen (0,6 Mrd. Euro). Für Landwirte und Landwirtinnen gab es im Jahr 2023 einen Stromkostenzuschuss von 0,12 Mrd. Euro.
Effekte bis 2026 in Höhe von 23,7 Milliarden
Das Finanzministerium schätzt, dass die Auswirkungen der zeitlich begrenzten und strukturellen steuerlichen Maßnahmen bis 2026 insgesamt 23,7 Milliarden Euro betragen. Die Beseitigung der kalten Progression soll allein von 2023 bis 2026 eine Entlastung von 18,7 Milliarden Euro bringen. Die Senkung des Dienstgeber-Beitrags zum FLAF wird bis 2026 eine Entlastung von 1,5 Milliarden Euro bewirken. Die Anhebung der Grenzen im Bereich Land- und Forstwirtschaft wird Bäuerinnen und Bauern bis 2026 eine Entlastung von 0,04 Milliarden Euro bringen.
Die kurzfristigen einzahlungsseitigen Maßnahmen summierten sich auf 3,4 Milliarden Euro. Dazu zählen unter anderem der 500 Euro umfassende Teuerungsabsetzbetrag, die steuerfreie Teuerungsprämie, die Senkung der Energieabgaben um rund 90 Prozent, der Ausgleich für Pendlerkosten (50 Prozent Erhöhung der Pendlerpauschale, Vervierfachung des Pendlereuros, Einmalzahlung für Negativsteuerempfänger), die Erhöhung des Kindermehrbetrags sowie die Vorverlegung der Anpassung des Familienbonus Plus und des Kindermehrbetrags rückwirkend ab 1. Januar 2022 sowie der Ausgleich für Agrardieselkosten.
Zusätzlich ergibt sich laut dem Finanzministerium eine Entlastung von 1,7 Milliarden Euro bei außerbudgetären Maßnahmen. Diese umfassen unter anderem die Senkung des Beitrags zur Unfallversicherung, die Aussetzung der Förderpauschale für erneuerbare Energien in den Jahren 2022 und 2023 sowie die Aussetzung des Beitrags zur Förderung erneuerbarer Energien in den Jahren 2022 und 2023.