
Iranisches Höchstgericht bestätigt Todesstrafe für Rapper Tatalu
Der Oberste Gerichtshof des Iran hat das Todesurteil gegen den Rapper Amir Tatalu bestätigt. Dies gab Justizsprecher Asghar Dschahangir heute bekannt. Die Entscheidung, die im Januar dieses Jahres verkündet wurde, war zuvor als nicht rechtskräftig eingestuft worden. Mit der Bestätigung des Urteils ist Tatalus Schicksal nun besiegelt.
Hintergrund von Amir Tatalu
Amir Tatalu zählt zu den bekanntesten und umstrittensten Künstlern des Iran. Er wird häufig als Pionier des iranischen Hip-Hop und R&B bezeichnet, da er mit seinen Texten gesellschaftliche Themen anspricht und oft die Grenzen des Erlaubten überschreitet. Aufgrund seiner kritischen Haltung und seiner Musik, die ohne die erforderliche Lizenz der iranischen Behörden veröffentlicht wurde, sah sich Tatalu gezwungen, 2018 in die türkische Metropole Istanbul zu ziehen. Dort setzte er seine Musikkarriere fort, bis er im Dezember 2023 von der türkischen Justiz an den Iran überstellt wurde. Seitdem befindet sich der Künstler in Haft.
Der Prozess und die Verurteilung
Der Prozess gegen Tatalu begann im März 2024. Zunächst wurde er zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt, unter anderem wegen Gotteslästerung. Dieses Urteil wurde jedoch auf Antrag der Staatsanwaltschaft vom Obersten Gerichtshof aufgehoben. Das Gericht verhängte stattdessen die Todesstrafe wegen Beleidigung des Propheten Mohammed. Diese Entscheidung hat in der iranischen Gesellschaft und darüber hinaus für erhebliche Diskussionen gesorgt, insbesondere im Hinblick auf die Meinungsfreiheit und die Rechte von Künstlern im Iran.
Die Bestätigung des Todesurteils wirft Fragen nach der Behandlung von Künstlern und Aktivisten im Iran auf, besonders in einem Land, wo die Kunst oft als Ausdruck von Widerstand gegen staatliche Repression angesehen wird. Tatalus Fall könnte einen präzedenzlosen Einfluss auf die iranische Musikszene und die Freiheit der Kreativität im Land haben. In Anbetracht der internationalen Reaktionen auf diese Entscheidung bleibt abzuwarten, ob und wie der Fall weiterverfolgt wird.
Quelle: https://orf.at/stories/3393932/

